Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Theater Münster und den Einzelkund*innen, Firmen- und Gruppenkund*inne (im folgenden einheitlich »Kund*innen«) und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen. Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Theater Münster und den Kund*innen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen des Theater Münster als auch für Gastspiele und –konzerte, sowie Sonderveranstaltungen im Programm des Theater Münster.

 

 

2. EINTRITTSPREISE UND ERMÄSSIGUNGEN

 

2.1 Allgemein
Die Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere aus dem Spielzeitheft, dem Monatsspielplan, dem Internet und/oder per Aushang an der Theaterkasse. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
 


2.2 Ermäßigungen 
Folgende Personengruppen erhalten im Vorverkauf und an der Abend-/ Vorstellungskasse i.d.R. 50% Ermäßigung auf den Tageskartenpreis (Mindestbetrag 6 €):

- Personen, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Schüler*innen, Studierende und Auszubildende unter 28 Jahren
- Wehrdienst-/Bundesfreiwilligendienstleistende
- Empfänger*innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Empfänger*innen von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Inhaber*innen des Münster-Passes
- Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW sind (20% Ermäßigung)
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 60%. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die von ihrer Berechtigung zur Mitnahme (Merkzeichen B) Gebrauch machen, erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises ebenfalls eine i.d.R. 50% Ermäßigung.

Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.

Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Erwerber*innen von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet auf Anfrage des Einlasspersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist das Theater Münster berechtigt den Differenzbetrag zu erheben oder gegebenenfalls den Einlass zu verwehren.
 


2.3 Kultursemesterticket
Studierende der Westfälschen-Wilhelms-Universität können das Kultursemesterticket in Anspruch nehmen. Detaillierte Informationen hierzu unter Theater-muenster.com/tickets/angebote/kuseti
 


2.4 Abonnements
Informationen zu den unterschiedlichen Abonnementarten und -preisen sowie zu den besonderen Abonnementbedingungen sind an der Theaterkasse und auf der Internetseite des Theater Münster verfügbar.

3. KARTENVERKAUF

 

3.1 Allgemein
Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Die Geschäftsbedingungen der Vorverkaufsstellen können ggf. abweichen. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, wird als Bestätigung mündlich oder schriftlich (bei Internetverkauf per E-Mail) eine Kunden- bzw. Auftragsnummer mitgeteilt. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

 

Die Theaterkasse ist Di. bis Fr. 10-18 Uhr und Sa. 10-14 Uhr geöffnet. Während der Theaterferien und an Sonn- und Feiertagen ist die Theaterkasse geschlossen. Die Abend-/Vorstellungskasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. An der Abend-/Vorstellungskasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die unmittelbar folgende Vorstellung verkauft. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abend-/Vorstellungskasse statt. Die Abend-/Vorstellungskasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.



3.2 Vorverkauf
Der allgemeine Vorverkauf beginnt in der Regel zwei Monate vor der jeweiligen Premiere für alle Vorstellungstermine einer Produktion. Fällt der Vorverkaufstermin auf einen Sonn- oder Feiertag, beginnt der Verkauf bereits am Werktag davor. Für einzelne Produktionen kann es einen abweichenden Vorverkaufsbeginn geben. Die Termine werden im Monatsleporello und auf www.theater-muenster.com/spielplan genannt. Für Weihnachts-, Silvester- und weitere Sondervorstellungen gelten besondere Regelungen.
 


3.3 Reservierungen/Kartenabholung (unbezahlte Karten)
Schriftliche (per Post oder E-Mail) und telefonische Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des Vorverkaufs möglich. Reservierte Karten müssen innerhalb von 10 Tagen (nach Eingang der Bestellung), spätestens jedoch 1 Arbeitstag vor der jeweiligen Vorstellung abgeholt werden. Im Ausnahmefall können Karten für die Abendkasse reserviert werden, in diesem Fall sind die Karten bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.

Kartenbestellungen, die am Vorstellungstag vorgenommen werden, sind ebenfalls bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.

Sofern eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist wahrgenommen wird.

Bezahlte Karten können bis Vorstellungsbeginn an der Theaterkasse abgeholt werden.

Wird eine Zusendung der Eintrittskarten gegen Rechnung gewünscht, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Versandkostenpauschale. Die Eintrittskarten werden dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr zugeschickt, d.h. der Kunde haftet für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Eintrittskarten. Ein unverschuldet verspäteter Zugang von versendeten Eintrittskarten beim Kunden steht dem zufälligen Untergang der Eintrittskarten gleich. Die erhaltenen Eintrittskarten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bezahlte Karten können bis Vorstellungsbeginn an der Theaterkasse abgeholt werden, danach werden die Karten beim Einlass hinterlegt. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.

3.4 Online-Tickets
Der Erwerb von Online-Tickets ist für Inhaber*innen von Kreditkarten auf der Internetseite des Theater Münster möglich. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden / von der Kundin aus, sobald online eine Kartenbestellung aufgegeben wurde. Der Kunde / die Kundin bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Kartenpreise. Vor Vertragsschluss angezeigte Gebühren sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden / der Kundin und dem Theater Münster. Falls die Zusendung der Eintrittskarten erwünscht ist, erfolgt die Lieferung der bestellten Eintrittskarten auf Kosten und Risiko des Kunden / der Kundin, d.h. der Kunde / die Kundin haftet für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Eintrittskarten. Ein unverschuldet verspäteter Zugang von versendeten Eintrittskarten beim Kunden / bei der Kundin steht dem zufälligen Untergang der Eintrittskarten gleich. Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Eintrittskarten diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber dem Theater Münster schriftlich oder per E-Mail zu erklären.

 

Beim Print@home-Verfahren ist das Print@home-Ticket im Papierformat DIN A4 auszudrucken. Es darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Falls von diesem Print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer / die Besitzerin, der/die als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater Münster das Recht vor, von dem Kartenkäufer / der Kartenkäuferin, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen. Das Theater haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des Print@home-Tickets.

 


3.5 Gutscheine
Wertgutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum drei Jahre gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der Inhaber / die Inhaberin des Gutscheins seinen Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Geldersatz umzutauschen.



3.6 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt
Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Kunden-/ Kundinnen und Auftragsnummer zur Zahlung fällig.

 

Zahlungen können durch Barzahlung, Überweisung, EC-Karte oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) erfolgen.

Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters.

 

Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben.

 

Wertgutscheine können an der Theaterkasse oder online eingelöst werden.

4. RÜCKGABE UND UMTAUSCH VON EINTRITTSKARTEN / KARTENVERLUST

 

4.1 Allgemein
Die Rückgabe von Eintrittskarten gegen eine Erstattung des Eintrittspreises ist grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen können Karten bis zwei Tage vor der Aufführung gegen eine andere Vorstellung der gleichen Produktion umgetauscht werden. Hierfür ist pro Eintrittskarte eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro zu entrichten.



4.2 Vorstellungsänderungen und –ausfall
Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Wird eine andere Produktion gespielt als angekündigt, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

 

Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung nach Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u. ä.) wird kein Ersatz gewährt.

 

Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn vor der Pause abgebrochen wird. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber geltend zu machen.

 

4.3 Zusätzliche Serviceleistungen

Auf zusätzliche Serviceleistungen, wie Übertitel, Einführungen, Publikumsgespräch, Premierenfeier u.ä. besteht kein Anspruch. Sie sind nicht Bestandteil des Eintrittspreises. Sofern eine Serviceleistung nicht bzw. eingeschränkt angeboten wird oder ausfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder Preisermäßigung.


4.4 Kartenverlust
Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen oder Tauschbelegen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5. BEGINN/EINLASS

 

Das Theater wird in der Regel in jeder Spielstätte eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

 

Nach Beginn einer Vorstellung kann mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen und die anderen Gäste nicht oder erst zu einem vom Schließpersonal festgelegten geeigneten Zeitpunkt ein Einlass in den Zuschauerraum erfolgen. Dies gilt auch, wenn ein Gast während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlässt und zurückkehren möchten Ein Anspruch auf einen Nacheinlass besteht nicht.

 

Für Rollstuhlfahrer*innen stehen unter Vorbehalt der Verfügbarkeit in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Der Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht nur dann, wenn beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird, dass der Kunde / die Kundin auf einen solchen Platz angewiesen ist.

 

 

6. TON-, FOTO- UND FILMAUFNAHMEN

 

Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden.

 

Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer / die Eigentümerin wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

 

Kund*innen des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

7. GARDEROBE UND FUNDSACHEN

 

Das Mitnehmen von Garderobenstücken (Mänteln, Schirmen, Rucksäcken usw.) zu den Plätzen ist nach der Versammlungsstättenverordnung nicht gestattet. Ebenso dürfen Gehhilfen und ähnliche Gegenstände nur in den Zuschauerraum mitgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass sie bei einer Räumung nicht die Verkehrswege beeinträchtigen können. Das Theater Münster stellt seinen Gästen im Foyer des Großen Hauses Garderobenschränke zur Verfügung, die diese gegen eine Gebühr (1 €) und auf eigenes Risiko benutzen können. Für abhanden gekommene oder beschädigte Kleidungsstücke haftet das Theater Münster nicht, ebenso wenig für den Verlust von Sachen im Theatergebäude. Die Garderobenschränke dürfen nur für die Zeit eines Vorstellungsbesuchs belegt werden.

 

Für den Verlust des Schlüssels eines Garderobenschrankes haftet der Gast dem Theater Münster gegenüber insoweit, als er / sie für die Kosten der Ersatzbeschaffung und des notwendigen Austausches eines Schlosses aufzukommen hat.

 

Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Garderobenpersonal zu melden.

 

 

8. HAUSRECHT / HAUSORDNUNG

 

Personen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Anwesende belästigen. Ferner kann der Zutritt verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Person die Vorstellung stören oder andere Gäste belästigen wird und/oder wenn bereits früher gegen die Hausordnung verstoßen wurde. Das Theater kann diese Personen von der Vorstellung ausschließen oder gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

 

Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Kunde / die Kundin von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u.a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde, für die jedoch eine Anmeldung beim Kartenkauf notwendig ist.

 

Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet. Das geltende Rauchverbot ist einzuhalten.

 

Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen alle Anwesenden das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Die Anweisungen des Hauspersonals sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.

9. HAFTUNG/ SCHADENSERSATZ

 

Das Theater Münster übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater Münster, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

Schadensersatzansprüche des Kunden / der Kundin aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater Münster, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

 

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater Münster, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

 

 

10. DATENSCHUTZ

 

Das Theater Münster ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten der Kund*innen für Zwecke der Aufgabenwahrnehmung des Theaters, d.h. für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses und der Abwicklung der Kommunikation mit dem Kunden / der Kundin, im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes NRW zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen.

 

 

11. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL

 

Es gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Theater Münster und Kund*innen aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Münster.

 

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

 

 

12. INKRAFTTRETEN

 

Diese AGB treten zum 01.08.2022 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

ABONNEMENTBEDINGUNGEN

 

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Theater Münster gelten mit dem Abschluss eines Abonnements oder der Verlängerung eines bestehenden Abonnements zwischen dem Abonnenten / der Abonnentin und dem Theater Münster die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart:
 


1. Das Abonnement wird grundsätzlich für eine Spielzeit abgeschlossen. Es wird schriftlich abgeschlossen und verlängert sich automatisch zu den vom Rat der Stadt Münster festgelegten Eintrittspreisen, wenn es nicht bis zum 31. Mai des Kalenderjahres formlos schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf dieser zweiten Spielzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis ohne rechtzeitige Kündigung unbefristet und kann ab der dritten Spielzeit durch den Kunden / die Kundin jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

 

Ein Abonnement kann - soweit verfügbar - jederzeit erworben werden. Bei einem Wechsel von einer Abonnementsart zu einer anderen wird ein neues Vertragsverhältnis zwischen dem Theater Münster und dem Kunden / die Kundin begründet, so dass der oben beschriebene zeitliche Ablauf erneut beginnt.

Änderungswünsche für folgende Spielzeiten können nur bis zum 15. Juni eines Jahres, nicht aber während der laufenden Spielzeit berücksichtigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Vorlage der entsprechenden Nachweise.

 


2. Das Abonnement im Großen Haus kann in zwei gleichen Raten bezahlt werden (Fälligkeit 01. Oktober und 1. Januar). Der Abonnent / die Abonnentin hat die Wahl, den Abonnementpreis durch SEPA-Lastschriftverfahren oder nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Entscheidet sich der Abonnent / die Abonnentin für die Bezahlung nach Erhalt der Rechnung, so ist der Abonnementpreis zu den in der Rechnung angegebenen Fälligkeiten zu überweisen. Kommt ein Abonnent / eine Abonnentin aus von ihm / ihr zu vertretenden Gründen mit der Zahlung in Verzug und wird trotz vorheriger Mahnung die fällige Rate nicht rechtzeitig entrichtet, so erfolgt ein gebührenpflichtiges Mahnverfahren.
 


3. Für das Große Haus und Kleine Haus des Theater Münster sowie für das Sinfonieorchester stehen verschiedene Abonnementserien zur Auswahl. Die verschiedenen Varianten von angebotenen Abonnements und ihre konkrete Ausgestaltung (Preise, Termine, angebotene Vorstellungen usw.) werden in den Spielzeitheften, dem Internet und/oder per Aushang an der Theaterkasse veröffentlicht.

4. Abonnenten / Abonnentinnen erhalten bei ausgewählten Abonnements bei allen Vorstellungen einen festen, reservierten Platz, der auf den Eintrittskarten und dem Abonnementsausweis angegeben ist. In den Fällen, in denen produktionsbezogen die festen Sitzplätze nicht zur Verfügung stehen, besteht der Anspruch auf den festgelegten Sitzplatz nicht. Das Theater Münster ist in diesem Fall berechtigt, den Abonnenten / die Abonnentin entsprechend seiner gebuchten Platzgruppe auf einen anderen Platz umzusetzen. Termin- und/oder Stückänderungen bleiben vorbehalten. In allen Fällen wird der Abonnent / die Abonnentin schnellstmöglich verständigt und hat die Möglichkeit eines Tausches in eine andere Vorstellung.



5. Die Eintrittskarten und der Abonnementausweis werden rechtzeitig zu Beginn der Spielzeit verschickt. Bei Verlust des Ausweises erhalten die Abonnent*innen gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 1,50 € einen Ersatzausweis.
 


6. Ist ein Abonnent / eine Abonnentin verhindert eine Vorstellung zu besuchen, kann maximal dreimal in der Spielzeit gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € gegen eine andere Vorstellung getauscht werden, wenn die Eintrittskarte bis spätestens 12.00 Uhr am Tag der Vorstellung, für Sonn- und Feiertagsvorstellungen am vorherigen Werktag, in der Theaterkasse vorliegt. Für diesen Tausch wird ein Tauschgutschein ausgegeben. Die Tauschgutscheine sind grundsätzlich bis zum Ende der Spielzeit gegen Eintrittskarten für eine Vorstellung der gleichen Sparte (Ausnahmen: Gastspiele und Sonderveranstaltungen) einzulösen. Mit der Umwandlung in einen Tauschgutschein entfällt der Anspruch auf die abonnierten Plätze. Wählt der Abonnent / die Abonnentin bei Umtausch einen Platz in einer teureren Preisgruppe, so hat er / sie den entsprechenden Aufpreis zu bezahlen. Im umgekehrten Fall kann eine Verrechnung oder Auszahlung nicht erfolgen.



7. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Vorstellungen sowie für verlorengegangene oder verfallene Gutscheine kann kein Ersatz geleistet werden.
 


8. Änderungen der Kundendaten, wie Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung, sind der Theaterkasse schriftlich mitzuteilen. Für die sich aus einer verspäteten Mitteilung eventuell ergebenden Nachteile und zusätzlichen Kosten übernimmt das Theater Münster keine Haftung. Postsendungen erfolgen an die letzte bekannt gegebene Adresse. Eine Gewähr für den rechtzeitigen Zugang von Postsendungen kann nicht übernommen werden.



9. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Theater Münster sind Bestandteil des Abonnementvertrages.
 


10. Diese Abonnementbedingungen treten zum 01.08.2022 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.